I DER GESETZESENTWURF FÜR ELEKTRONISCHE ANLEIHEN BEREITET DEN WEG FÜR EINEN DEZENTRALEN FINANZMARKT

I DER GESETZESENTWURF FÜR ELEKTRONISCHE ANLEIHEN BEREITET DEN WEG FÜR EINEN DEZENTRALEN FINANZMARKT

  • Nora Glasmeier, Stephan Ludwig, Carsten Hahn
  • Published: 15 October 2020


Mit eine Serie von spezifischen Artikeln betrachten wir verschiedene Themen, die im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf für elektronische Anleihen (eWpG) stehen und erörtern deren Einfluss auf den Kapitalmarkt. Teil I unserer Reihe thematisiert die Bedeutung von Gesetzesinitiativen zu Distributed Ledger-Systemen und Crypto Assets in Deutschland und Europa.

Am 11. August 2020 hat Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht: das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben einen Gesetzesentwurf für die digitale Schuldverschreibungen veröffentlicht. Der Referentenentwurf setzt die Blockchain-Strategie der Bundesregierung vom 18. September 2019 in Kraft, in der angekündigt wurde, eine Rechtsgrundlage für elektronische Wertpapiere zu schaffen.

Der Gesetzesentwurf fokussiert sich zunächst nur auf die digitale Verwahrung von Anleihen, soll aber in Zukunft für weitere elektronische Wertpapiere – wie zum Beispiel Aktien und Fonds – gelten. Aus unserer Sicht ist es nun wichtig, dass dies zügig erfolgt, so dass zeitnah ein rechtlicher Rahmen für die digitale Verwahrung und/oder Übertragung dieser Wertpapiere entsteht. Weiterhin sind wir der Meinung, die Diskussion rund um Security Tokens sollte fortgeführt werden und bald auch eine regulatorische Grundlage in der Europäischen Union erhalten.

Das Gesetz für elektronische Anleihen soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Durch sein Inkrafttreten werden eine Reihe weiterer Gesetze zur Wertpapierverwahrung geändert, unter anderem das Kreditwesen- und das Depotgesetz.

Der Kern des Gesetzesentwurfs besteht darin, Wertpapiere – bisher allerdings nur Anleihen – digital zu verwahren. Dabei gibt es zwei Arten der digitalen Verwahrung, die separat dargestellt und getrennt behandelt werden: 

1. ein zentrales Wertpapierregister sowie 
2. ein dezentrales Kryptowertpapierregister

Der Entwurf gibt keine Vorgaben für weitere Wertpapiere wie Aktien oder Fonds und auch Security Tokens werden bisher nicht erwähnt. 

Mit der Initiative festigt Deutschland seine Vorreiterrolle in Europa hinsichtlich der Zulassung elektronischer Wertpapiere. Die Europäische Union plant ihren Gesetzesentwurf zur Regulierung von Crypto Assets mit ihrem Ende September veröffentlichten Entwurf “On Markets in Crypto-assets”. Der EU-Gesetzesentwurf folgt einem Konsultationsprozess der Kommission, der Ende 2019 begonnen hat. Dabei handelt es sich um die bisher umfassendste EU-Initiative zur Regulierung von Crypto-Werten. Die Konsultation schließt eine Reihe relevanter Themen ein, dazu gehören Wallet- und Exchange, Security Tokens, MiFID II, Stabelcoins und E-Geld.

In der Europäischen Union wird bereits in vielen Ländern daran gearbeitet, regulatorische Grundlagen für Distributed-Ledger-Systeme zu erstellen, um einen Rahmen zu schaffen, in dem die innovative Technologie angewendet werden kann. Dabei sind einige herausragende Initiativen zu nennen.


REGULATORISCHE INITIATIVEN IN DER FINANZBRANCHE


Quelle für Inhalte der Grafik: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Quarterly_Reports/ICMA-Quarterly-Report-First-Quarter-2020.pdf (pp. 101)


FAZIT

Durch den Gesetzesentwurf hat Deutschland sich mit einem starken Statement in die Diskussion eingebracht, das die EU für ihre eigene Gesetzesinitiative nun berücksichtigen muss. Der Referentenentwurf traf in der Finanzbranche sowie in der Startup-Szene auf breite Zustimmung – ermöglicht er einerseits die Digitalisierung der Wertpapieremission und gibt andererseits Raum für die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle. Die Bundesregierung hat damit gezeigt, dass sie die aktuellen Trends verstanden hat und den Weg zu einem modernen Finanzmarkt ermöglicht.

Bleiben Sie dabei und erfahren Sie in den nächsten zwei Artikeln mehr zur zentralen, digitalen Wertpapierregistern sowie über das dezentrale Kryptowertpapierregister. Dabei beschäftigen wir uns mit den Neuerungen der Technologie und wie die Regulatorik diese einfängt.

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Carsten Hahn, Partner
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